Herzinfarkt: Anschlussheilbehandlung für alle


Um es nochmals deutlich zum Ausdruck zu bringen: eine Anschlussheilbehandlung (AHB) oder Rehabilitationsmaßnahme (Reha) steht jedem der einen Herzinfarkt erlitten hat zu und dies unabhängig davon ob eine Versorgung mittels PTCA, mit oder ohne Stent, oder eine By-Pass OP erfolgt ist.

In der Regel sollte diese AHB spätestens vierzehn Tage nach dem Krankenhausaufenthalt angetreten werden und es obliegt dem Sozialdienst der Klinik hierfür die Weichen zustellen.

Die Kosten werden vom Rentenversicherungsträger übernommen von dem der Versicherte für die Zeit des Aufenthaltes ein sogenanntes Übergangsgeld, als Ersatz für eventuell gezahltes Krankengeld, gezahlt.

Wer sich mit dem spitzen Bleistift hinsetzt wird feststellen das das seitens des Rentenversicherungsträgers gezahlte Überbrückungsgeld niedriger ist als das von den Krankenkassen gezahlte Krankengeld.

Eventuell ist dies ein Grund dafür das innerhalb Europas nur etwa ein Drittel aller Herzinfarkt-Betroffenen eine Anschlussheilbehandlung in Anspruch nehmen.

Ein Großteil der Betroffenen erfährt jedoch auch nichts von den Möglichkeiten einer solchen Reha da die Klinik, der Sozialdienst oder auch der behandelnde Arzt ihn nicht oder nur unzureichend darüber informiert.

Sollten Sie oder Ihr Angehöriger einen Herzinfarkt erlitten haben weisen Sie den behandelnden Arzt auf die Möglichkeit einer AHB hin oder Fragen Sie nach einem Termin beim Sozialdienst der Klinik um die Weichen für eine AHB im Anschluß an den Krankenhausaufenthalt zu stellen für den Fall das dieser sich nicht an Sie wenden sollte.

Eine Kostendebatte ist in diesem Fall unangebracht da die Voraussetzungen für die Kostenübernahme in den Gesetzbüchern SGB V, IX und XI eindeutig geregelt sind.

Eine Ablehnung der Kostenübernahme für die AHB durch den Rentenversicherungsträger erfolgt selbst dann nicht, wenn Sie direkt aus dem Klinikbett in die Reha-Klinik transportiert werden solange die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt werden.

Anspruch auf AHB oder Reha nach Herzinfarkt:

Näheres zu diesem Thema erfahren Sie hier!

 

Nur etwas mehr als der Hälfte aller in Deutschland wegen eines Herzinfarktes in einer Klinik behandelten Menschen wurde eine solche Reha-Maßnahme angeboten und von denen haben fast alle (91,9 Prozent) diese auch angetreten.

Inhalte & Angebote für Herzinfarkt Betroffene während einer AHB

Oberstes Ziel einer AHB (Anschlussheilbehandlung) nach einem Herzinfarkt ist die Steigerung der Lebensqualität durch die Wiederherstellung und Sicherung der Teilhabe am Beruf,- Familien- und Privatleben sowie der Förderung des Selbständigkeit.

Unabhängig von der Lage der Einrichtung oder ob die AHB in ambulanter oder stationärer Form durchgeführt wird, erfolgt die Behandlung  nach einem standardisiertem Verfahren.

Zuerst wird ein Status erhoben der neben dem persönlichem Gespräch mit dem behandelndem Arzt eine ganze Reihe von Untersuchungen durchgeführt wird welche in diesem Umfang gerade erst in der Klinik während der Akutversorgung durchgeführt wurde.

Man ermittelt den Status Quo um aktuelle Befunde als Grundlage für die Erarbeitung eines individuellen Rehabilitations- und Therapieplanes vorliegen zu haben um mit dem Betroffenen die persönlichen Therapieziele zu definieren.

Der Rehabilitations- und Therapieplan umfasst:

  • den Somatischen
  • Edukativen
  • Psychischen
  • und Sozialen Bereich

 Somatischer Bereich:

  • internistisch-kardiologische Behandlung, Überwachung und Betreuung
  • körperliche Remobilisierung
  • gezieltes, körperliches Training
  • Behandlung der Risikoerkrankungen

Edukativer Bereich:

  • Gesundheitsbildung und Gesundheitstraining
  • Rauchentwöhnung
  • Ernährungsberatung
  • Umgang mit Übergewicht

Psychischer Bereich:

  • Hilfe bei der Krankheitsverarbeitung
  • Minderung krankheitsrelevanter Verhaltensweisen
  • Minderung prognostisch relevanter psychischer Erkrankungen und/oder Reaktionen (Depression, Angststörungen, Persönlichkeitsstörungen)
  • Hilfe bei der Bewältigung aktueller und potentiell für den Krankheitsverlauf relevanter Konflikte

Sozialer Bereich:

  • soziale & berufliche Wiedereingliederung
  • Sicherung der langfristigen Teilhabe im privaten und beruflichen Bereich

Während des Aufenthaltes in einer Reha-Klinik oder der Teilnahme an einer ambulanten Reha-Maßnahme liegt der Schwerpunkt auf der Steigerung der körperlichen Leistungsfähigkeit, der Steigerung der Lebensqualität sowie der Verbesserung der Teilhabe am privatem und beruflichem Alltagsleben.

All dies wird in Form von, auf die individuellen Möglichkeiten des Betroffenen angepassten, Trainingseinheiten beim Schwimmen, dem Radfahren auf dem Ergometer oder dem Herzsport erreicht wobei die Intensität sich nach der Belastbarkeit des Betroffenen richtet und entsprechend angepasst wird.

Jeder hat also Anspruch auf eine Anschlussheilbehandlung nach einem Infarkt sofern er die gesetzlichen Rahmenbedingungen erfüllt.

Bei einem Mindestaufenthalt von drei Wochen lässt sich vieles für ein Leben nach dem Herzinfarkt auf den Weg bringen.

Author: admin

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