The Rolling Stones rocken die Waldbühne

 

Die Rolling Stones auf ihrer „14 On Fire“ Tournee rund um die Welt. Die kommerziell erfolgreichste Rockband aller Zeiten gastiert für zwei Auftritte in Deutschland.

Es ist soweit! The Rolling Stones kehren nach 49 Jahren  an einen historischen Ort zurück um ihre „14 On Fire Tour“ in Deutschland zu präsentieren.

Eines ihrer Deutschland Konzerte werden sie in der Berliner Waldbühne spielen in der die Rolling Stones am 15. September 1965 einen für die Fans zu kurzen Auftritt gaben woraufhin die empörte Menge begann die Bänke aus den Verankerungen zu reißen und es zu stundenlangen Schlägereien mit der Polizei kam.

Die Waldbühne lag anschließend 16 Jahre in einer Art Dornröschen Schlaf bis der Konzertveranstalter Peter Schwenkow 1981 die Nutzungsrechte erwarb und sie zu einer gern frequentierten und absolut einmaligen Konzert Location machte.

Es ist das dritte Mal das Peter Schwenkow die Rolling Stones nach Deutschland holt.

Die Tourdaten für Deutschland stehen fest:

10. Juni 2014 – Berlin – Waldbühne

19. Juni 2014 – Düsseldorf – Esprit Arena

Beginn: jeweil um 20:00 Uhr

Der Ticketverkauf startet am Freitag, den 21. März um oo:o1 Uhr.

Was ein Einzel Ticket kosten wird darüber ist auf der offiziellen Seite der Rolling Stones nichts in Erfahrung zu bringen. Auf Focus Online werden Preise von ab 85 Euro pro Stück genannt was man sich bei den auf Ticketbande.de genannten Verkaufspreisen von 295 bis 899 Euro nur schwer vorstellen kann.

Let´s spend the Night together

Tickets? Hab ich!

 

 

BGH einbetten von Youtube

Sorry, aber das Einbetten von youtube Videos stellt nach einem Urteil des BGH einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Auch derjenige, der – wie im vorliegenden Fall – ein auf einer fremden Internetseite öffentlich zugänglich gemachtes fremdes Werk im Wege des „Framing“ zum integralen Bestandteil seiner eigenen Internetseite macht, erleichtert Nutzern seiner Internetseite nicht nur den Zugang zu dem auf der ursprünglichen Internetseite vorgehaltenen Werk. Vielmehr macht er sich das fremde Werk durch eine solche Einbettung in seine eigene Internetseite zu eigen. Er erspart sich damit das eigene Bereithalten des Werkes, für das er die Zustimmung des Urhebers benötigte. Ein solches Verhalten ist nach Ansicht des Senats bei wertender Betrachtung als öffentliche Wiedergabe im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG einzustufen, die einer gesonderten Erlaubnis des Urhebers bedarf.

irights zum BGH

Auszug zum Thema Einbetten von youtube Videos auf der eigenen Homepage: Dafür spricht generell, dass bei allen Videoportalen die Möglichkeit besteht, die gezeigten Videos mit wenigen Klicks auf andere Seiten einzubetten. Das Einbinden auf einer anderen Website ist von Seiten der Plattformbetreiber somit ausdrücklich gewollt. Entsprechend werden auch die Nutzer, die ihre Videos hochladen, in aller Regel davon wissen und damit einverstanden sein. Einbetten nach dem Urheberrecht Gelten keine vertraglichen Regeln, keine AGB oder Nutzungsbedingungen, hängt die Frage, ob man Videos einbetten darf, von den gesetzlichen Regelungen ab. Da die Nutzer ihre Videos in dem Wissen auf Videoplattformen einstellen, dass die Anbieter das Einbetten ermöglichen, ist das generell auch erlaubt. Zudem dürfte das Einbetten auch aus urheberrechtlicher Sicht wie ein Link behandelt werden (da die Dateien nicht kopiert werden, sondern nur auf sie verlinkt wird). Links sind nach der aktuellen deutschen Rechtsprechung ohne Zustimmung zulässig. Quelle: irights.info

Author: admin

Share This Post On

Kommentar absenden

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

This blog is kept spam free by WP-SpamFree.

Diese Website verwendet Cookies von Google, um ihre Dienste bereitzustellen, Anzeigen zu personalisieren und Zugriffe zu analysieren. Informationen darüber, wie Sie die Website verwenden, werden an Google weitergegeben. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass sie Cookies verwendet Für mehr Informationen

Diese Website verwendet Cookies von Google, um ihre Dienste bereitzustellen, Anzeigen zu personalisieren und Zugriffe zu analysieren. Informationen darüber, wie Sie die Website verwenden, werden an Google weitergegeben. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass sie Cookies verwendet

Close